Was passiert nach dem Notartermin? Der komplette Ablauf beim Immobilienkauf
Der Vertrag ist notariell beurkundet – doch was folgt nun? Wir erklären den vollständigen Abwicklungsprozess vom Notartermin bis zur Schlüsselübergabe und geben Tipps für eine reibungslose Übergabe.

Der Notartermin steht an – für viele Käufer und Verkäufer der emotionalste Moment im gesamten Immobiliengeschäft. Doch was geschieht eigentlich nach der notariellen Beurkundung? Zwischen Unterschrift und Einzug liegen noch wichtige Schritte, die sowohl rechtlich als auch organisatorisch beachtet werden müssen. Wir begleiten Sie durch den kompletten Ablauf.
Die notarielle Beurkundung: Der Wendepunkt
Im Notariat wird der Kaufvertrag öffentlich beurkundet. Das bedeutet: Beide Parteien erklären vor dem Notar ihr Einverständnis mit dem Vertragsinhalt. Der Notar prüft die Identität, erklärt die Rechtsfolgen und sorgt für die formgerechte Niederschrift.
Wichtig: Mit der Beurkundung sind Käufer und Verkäufer noch nicht Eigentümer bzw. vollständig entbundene Verkäufer. Der Vertrag ist zwar bindend, das Eigentum geht jedoch erst mit der Eintragung ins Grundbuch über.
Von der Auflassung zur Grundbucheintragung
Der Notar beantragt nach dem Termin die Auflassungsvormerkung beim zuständigen Grundbuchamt. Diese schützt den Käufer, indem sie verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie noch einmal belastet oder verkauft.
Anschließend folgt die eigentliche Eigentumsumschreibung. Dieser Prozess kann je nach Grundbuchamt zwischen zwei und acht Wochen dauern. In besonders ausgelasteten Ämtern oder bei komplexen Eigentumsverhältnissen kann es auch länger dauern.
Die Finanzierung: Timing ist entscheidend
Die Bank des Käufers benötigt für die Auszahlung des Darlehens typischerweise:
- Die notarielle Urkunde
- Den Grundbuchauszug mit der eingetragenen Auflassungsvormerkung
- Eine Bestätigung über die Eigenkapitalzahlung
Erst wenn alle Unterlagen vorliegen, wird der Kaufpreis an den Verkäufer überwiesen. Käufer sollten sicherstellen, dass ihre Finanzierung rechtzeitig zum Notartermin steht – Verzögerungen können teuer werden.
Die Schlüsselübergabe: Mehr als nur ein formseller Akt
Nach Zahlungseingang beim Verkäufer findet die Schlüsselübergabe statt. In der Praxis koordinieren Makler oder die Parteien selbst einen Termin. Empfehlenswert ist ein Übergabeprotokoll, in dem dokumentiert wird:
- Anzahl und Zustand der Schlüssel
- Zählerstände (Strom, Wasser, Gas, ggf. Heizung)
- Übergabe von Unterlagen (Bauunterlagen, Garantien, Bedienungsanleitungen)
- Zustand der Immobilie (ggf. mit Fotos)
Was nach dem Einzug noch ansteht
Auch nach der Schlüsselübergabe gibt es noch Organisatorisches zu erledigen:
- Ummeldung: Meldeamt, Einwohnermeldeamt, ggf. Bürgerbüro
- Vertragsübernahmen: Strom, Gas, Internet, Müllabfuhr
- Versicherungen: Wohngebäude- und Hausratversicherung aktivieren
- Steuerliche Aspekte: Werbungskosten bei Vermietung, Eigenheimzulage prüfen
Geduld zahlt sich aus
Der Weg vom Notartermin bis zum Einzug erfordert Geduld und eine gute Organisation. Mit einem erfahrenen Makler an der Seite können viele Stolpersteine vermieden werden. Wir begleiten unsere Kunden nicht nur bis zur Unterschrift, sondern auch durch die Abwicklungsphase – damit der Übergabetag ein Tag der Freude wird.

